Was genau ist eine gemeinsame Verantwortlichkeit?

Die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO liegt vor, wenn zwei oder mehr Unternehmen gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegen.

Beispiele:

  • Gemeinsame Plattform mit gemeinsamem Datenzugang
  • Konzernweites Bewerbermanagementsystem
  • Gemeinsames Kundenportal mehrerer Konzerngesellschaften

 

Warum handelt es sich dabei nicht um eine Auftragsverarbeitung?

Die DSGVO unterscheidet klar zwischen zwei Beziehungsarten:

Merkmal

Gemeinsame Verantwortlichkeit Art. 26 

Auftragsverarbeitung Art. 28

Verhältnis 

Gleichberechtigte Partner 

Weisungsgebundener Dienstleister 

Zweckfestlegung 

Gemeinsam durch beide Parteien 

Durch den Auftraggeber allein 

Vertragstyp 

Gemeinsame Vereinbarung nach Art. 26 

Auftragsverarbeitungsvertrag 

Betroffenenrechte 

Gemeinsam geregelt 

Verantwortlich ist der Auftraggeber 

Auftragsverarbeitung 

Keine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO 

Ja – Verarbeitung im Auftrag wird referenziert 

Beispiel 

Gemeinsames CRM-System zweier Konzerngesellschaften 

 

IT-Gesellschaft hostet Datenbank für andere Organisation im Konzern 

 

Fazit: 

Ein Joint Controller-Verhältnis (gemeinsame Verantwortlichkeit) ist gem. DSGVO keine Auftragsverarbeitung und darf demnach in Keyed® nicht mit einer Verarbeitung im Auftrag verknüpft werden. Ein Unternehmen kann nämlich nicht gleichzeitig Auftraggeber und gemeinsam Verantwortlicher im selben Kontext sein.  

Eine Anleitung zur Erstellung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 finden Sie im folgenden Beitrag Wie erstelle ich ein ICA mit gemeinsamer Verantwortlichkeit nach Art. 26? – Keyed Hilfebereich

Dennoch gilt:  

Art. 30 Abs. 1 DSGVO verpflichtet jeden Verantwortlichen, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Auch bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO bleibt jeder Verantwortliche einzeln für die Führung seines Verzeichnisses verantwortlich.  

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