Sperrung von Objekten bei Durchführung asynchroner Aktionen

Die asynchronen Aktionen kommen in den Bereichen „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“, „Datenempfänger“, „Technische und organisatorische Maßnahmen“ und „Datenschutzfolgenabschätzung“ (nur im Zusammenhang mit „Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten“) zum Einsatz.  

Wenn beispielsweise ein Datenempfänger, welcher zuvor an eine oder mehrere Tochtergesellschaften vererbt wurde, bearbeitet, weitervererbt, enterbt oder gelöscht wird, wird der Zugriff auf diesen Datensatz vorübergehend gesperrt, damit eine problemlose Vererbung ermöglicht wird.

Sobald die Aktion fertig ausgeführt wurde, erhält die Person, welche diese angeordnet hat, eine Benachrichtigung und kann somit wieder auf den Datensatz zugreifen.